Corona Verordnung vom 24.03.2020 Kreis Mainz Bingen

Liebe Modellflugfreunde,

Auf Grund der 3. Corona-Verordnung des Landkreises Mainz-Bingen, vom 24.03.2020, in der es unter anderem heißt:

§1) Punkt 7:

Es sind geschlossen

der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen,

§2) Punkt 2:

untersagt sind

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

§3) Punkt 3:

Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.

Basirend auf dieser Verordnung müssen wir unseren Modellfluggelände ab sofort bis auf weiteres schließen.

Wir bitten um Beachtung!

Der Vorstand FMG Waldalgesheim e.V.

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